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„Wir Kinder- und Jugendärzte unterstützen nachhaltig die in den Koalitionsvertrag aufgenommene Forderung nach einer ausdrücklichen Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz!“
Diese Forderung unterstrich Prof. Dr. med. Hans-Iko Huppertz, Generalsekretär der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e. V. (DAKJ). „Unser Grundgesetz verpflichtet in Artikel 20 a den Staat u. a. zum Schutz der Tiere. Eine explizite Schutzpflicht für Kinder regelt es hingegen nicht. Das passt nicht zusammen und muss geändert werden – auch vor dem Hintergrund, dass sich Deutschland bereits im Jahr 1992 durch die Ratifizierung der UN-Kinderechtskonvention international zu der globalen Geltung der Kinderrechte bekannt hat.
Bei der Diskussion um eine verfassungsrechtliche Verankerung der Kinderrechte gehe es nicht um Symbolik, sondern um elementare Ansprüche, beispielsweise den Vorrang des Kindeswohls bei allen das Kind betreffenden Entscheidungen, das Recht auf freie Entwicklung, Entfaltung, Förderung und Bildung, das Recht auf Beteiligung sowie die Verpflichtung des Staates, Chancengerechtigkeit und kindgerechte Lebensbedingungen zu gewährleisten
.Erschienen in: Kinderärztliche Praxis, 2019; 90 (5) Seite 316
