Die im Mai dieses Jahres berufene Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung hat kürzlich eine erste Stellungnahme veröffentlicht. Erarbeitet wurden die Empfehlungen für eine kurzfristige Reform der stationären Vergütung für Pädiatrie, Kinderchirurgie und Geburtshilfe von der AG Pädiatrie und Geburtshilfe.

Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ) begrüßt nach eigenen Angaben, dass unter den Mitgliedern der Regierungskommission auch Vertreter aus der Praxis mitgewirkt haben, so auch der DGKJ-Präsident, Prof. Dr. med. Jörg Dötsch.

Laut einer Medienmitteilung der DGKJ kam es in den letzten 20 Jahren zu einem Rückgang der Abteilungen für Kinder- und Jugendmedizin sowie einem Bettenabbau und somit der Behandlungskapazitäten. Allerdings seien in den vergangenen Jahren aber die Behandlungsfälle und die Anzahl der Geburten angestiegen. Dies bedrohe langfristig die Versorgungsqualität und führe zu einer erheblichen Belastung des Krankenhauspersonals.

Die Vizepräsidentin der DGKJ, Prof. Dr. med. Ursula Felderhoff-Müser erklärt: „Es ist ein großer Erfolg, dass die Probleme der Pädiatrie in diesem Rahmen auch von führenden Expertinnen und Experten anerkannt wurden. Mit den vorgelegten Empfehlungen erhält die Politik nun konkrete Möglichkeiten an die Hand, wie die Gelder im Sinne einer langfristig tragfähigen Finanzierung einer qualitativ hochwertigen stationären Versorgung unserer Jüngsten verteilt werden können. Es freut uns, dass auch die Kinderchirurgie dabei entsprechend Berücksichtigung findet.“

Die DGKJ engagiert sich seit Langem intensiv für eine Überarbeitung der Finanzierung der stationären Kinder- und Jugendmedizin und hat in Gesprächen mit betreffenden Akteuren wie etwa dem Bundesgesundheitsministerium immer wieder Lösungsvorschläge unterbreitet.

Die vorgelegte Stellungnahme der Regierungskommission soll einen ersten, sehr kurzfristigen Reformschritt ermöglichen.

„Stationäre Kinder- und Jugendmedizin umfasst ein weites Gebiet von Akuterkrankungen, die auch in kleineren Kliniken behandelt werden, bis zur hoch spezialisierten Versorgung, die in Zentren der Maximalversorgung mit hohem Aufwand stattfindet. Der Kostendruck in Folge der ausschließlich nach ökonomischen Prinzipien ausgerichteten stationären Versorgung hat zu einem erheblichen Personalabbau geführt, gleichzeitig fehlt es an qualifiziertem Personal, insbesondere im Bereich der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Die Finanzierung allein durch das Fallzahl-abhängige DRG-System kann vor allem aufgrund der erhöhten Fix- und Vorhaltekosten die Leistungen der Pädiatrie nicht angemessen auffangen. Die Politik erhält mit den Empfehlungen der Kommission gute Ausgangsmöglichkeiten, um den Koalitionsvertrag umsetzen zu können“, erläutert Felderhoff-Müser.

Red.


Quelle: Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V.