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Das Bundeskabinett hat nun den Gesetzesentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) beschlossen. Im nächsten Schritt wird sich das Parlament mit diesem Regierungsentwurf befassen. Doch diese Verbesserungen ändern nach dem Urteil von Jürgen Dusel, dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, nichts daran, dass das Hauptziel des Gesetzesentwurfs, Deutschland auch im privaten Bereich barrierefrei zu machen, nicht erreicht werden wird.
Zwar würdigt Dusel durchaus, dass im Regierungsentwurf Lücken bei den Regelungen der digitalen Barrierefreiheit geschlossen werden konnten und dass Bestandsbauten des Bundes bis 2035 barrierefrei werden sollen. Zudem enthalte der Entwurf das Recht auf Bereitstellung sogenannter angemessener Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen gegenüber Anbietern von Gütern und Dienstleistungen, also z. B. von Arztpraxen, Kinos oder Geschäften, damit sie Zugang zu allen Angeboten haben. Die Serviceleistungen eines Geschäftes könnten zum Beispiel dadurch verbessert werden, indem die Einkaufstüte vom Personal vor die Tür getragen wird, wenn der Kunde im Rollstuhl wegen eines zu engen Eingangsbereichs keinen Zugang zum Geschäft hat.
Nicht vorgesehen sind nach dem Entwurf jedoch die entscheidenden und dringend benötigten baulichen Veränderungen wie etwa die Verbreiterung einer Tür, die es den Menschen mit Behinderungen stets ermöglichen würde, ihre Geschäfte im Geschäft selbst zu erledigen. Dusel: „So kommen wir langfristig nicht weiter und die Modernisierung unserer Infrastruktur bleibt stecken. Dabei ist unsere alternde Gesellschaft zunehmend auf Barrierefreiheit angewiesen!“
Insbesondere das Hauptziel des Gesetzesentwurfs zur Änderung des BGG, Deutschland auch im privaten Bereich barrierefrei zu machen, dürfte so nicht – wie erforderlich – erreicht werden. Denn im privaten Bereich verzichtet das Gesetz ausdrücklich auf detaillierte Barrierefreiheitsvorschriften. Auch Dokumentations- oder Berichtspflichten sollen nicht entstehen. Privaten Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen benachteiligen, drohen schließlich auch keinerlei Sanktionen wie Bußgelder oder Schadensersatzzahlungen. Damit sei dieses Gesetz „ein zahnloser Tiger,“ moniert Dusel.
Der Anspruch, allen 13 Millionen Menschen in Deutschland, die mit einer Beeinträchtigung leben (weit mehr als die Hälfte davon mit einer schweren Behinderung), einen Zugang zu öffentlichen wie privaten Angeboten zuzusichern, ist damit für Dusel gescheitert. Trotz punktueller Verbesserungen gehöre dazu „mehr Mut, Gestaltungswillen und Veränderungsbereitschaft.“ All dies bleibe in diesem Gesetzesentwurf bislang weitgehend außen vor.
Raimund Schmid
Erschienen in: Kinderärztliche Praxis, 2026; 97 (3) Seite 174
