Ziel dieser Regelung ist es, besonders vulnerable Patientinnen und Patienten besser zu versorgen.
Was bedeutet Sonderermächtigung?
Die Sonderermächtigung ist eine personenbezogene und tätigkeitsbezogene Genehmigung, die es Ärztinnen, Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erlaubt, definierte Leistungen zusätzlich zu erbringen. Sie ist in der Regel an klare inhaltliche Vorgaben geknüpft. Für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bedeutet dies, dass die Behandlung im Rahmen der Kooperation mit einem SPZ erfolgt und sich auf eine klar umrissene Patientengruppe bezieht. Die Leistungen sind nicht Teil der allgemeinen vertragspsychotherapeutischen Versorgung.
Bedeutung für Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten
Kinder und Jugendliche mit Intelligenzminderung weisen überdurchschnittlich häufig psychische Begleiterkrankungen auf. Die psychotherapeutische Versorgung stellt besondere Anforderungen, darunter angepasste Diagnostik, modifizierte therapeutische Methoden und enge interdisziplinäre Zusammenarbeit. Deshalb ist die Sonderermächtigung gerade für die betroffenen Gruppen im Kindes- und Jugendalter besonders bedeutend.
Weiterbildungsbedarf und strukturelle Herausforderungen
In der Praxis zeigt sich, dass viele approbierte Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutinnen und -therapeuten für diese Patientengruppe nicht ausreichend qualifiziert sind. Die reguläre Ausbildung bereitet nur begrenzt auf diese komplexen Anforderungen vor. Daher besteht ein erheblicher Weiterbildungsbedarf, insbesondere im Bereich der Psychotherapie bei Intelligenzminderung und komplexen Entwicklungsstörungen.
Fazit und Schlussfolgerungen
Die Sonderermächtigung nach § 31 Abs. 1 Ärzte-ZV unterstreicht den besonderen Charakter der sozialpädiatrischen Versorgung. Der Ausbau spezifischer Weiterbildungsangebote ist notwendig, um eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen. Die DGSPJ hat deshalb in Kooperation mit der Bundespsychotherapeutenkammer ein Weiterbildungscurriculum entwickelt (unter: https://www.dgspj.de/fortbildungen/curriculum-fuer-psychotherapie/; siehe QR-Code). Auch ein Musterkooperationsvertrag ist in Zusammenarbeit von DGSPJ, GKind und BPTK erstellt worden und wird in meineDGSPJ zur Verfügung gestellt.
Erschienen in: Kinderärztliche Praxis, 2026; 97 (3) Seite x-x
