- Ausbau der Fortbildungsakademie, um als wissenschaftliche Fachgesellschaft das vom Fort- und Weiterbildungsausschuss entwickelte Erfolgskonzept weiterzuführen,
- weitere Steigerung der Mitgliederzahl, um damit die Zeichen für die Interdisziplinarität in der Gesellschaft zu untermauern,
- die Internationalisierung der Gesellschaft vorantreiben,
- den Ausbau der Inklusion als "gesellschaftspolitische Domäne" der DGSPJ weiter zu intensivieren und
- die Reform des § 43a SGB V weiter im Auge zu behalten.
Gerade hier hat die DGSPJ laut Mall in jüngster Zeit einen "großen Erfolg" erzielt. So wurde zuletzt in der Landesministerkonferenz beschlossen, die Bearbeitung des § 43a an das Bundesministerium für Gesundheit weiter zu verweisen, das hier nun Stellung beziehen muss. Mall kündigte in Berlin an, dass die DGSPJ wie bisher diesen Prozess sehr engmaschig mitbegleiten wird.
Dolchstöße gegen die Pädiatrie
Traditionell wird bei der DGSPJ-Jahresklausur auch den anderen großen pädiatrischen Verbänden und Gesellschaften Raum geboten, ihre aktuellen Herausforderungen und Positionen darzulegen. Davon wurde auch in reichlichem Maße Gebrauch gemacht. Zwei Beispiele belegen dies eindrücklich. So rückte PD Dr. Burkard Rodeck, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), vor allem die drohende neue Approbationsordnung in den Fokus, nach der künftig die Pädiatrie weder im Studium noch in der Weiterbildung ein verpflichtender Bestandteil sein soll. Rodeck kündigte an, dass sich die gesamte Pädiatrie vehement dagegen wehren werde, da diese Neuregelung die Qualität der Versorgung verschlechtern und damit "wieder einmal auf dem Rücken der Kinder ausgetragen" werde.
Im Weiteren kritisierte er scharf das im Raum stehende politische Vorhaben, die Weiterbildungszeit auch in der Pädiatrie möglicherweise auf 3 Jahre zu verkürzen. Dies würde weder der erforderlichen Qualifikation der Pädiater gerecht werden noch würde diese Regelung EU-konform sein. Denn laut Rodeck verfügen die meisten EU-Staaten – wie derzeit auch Deutschland – über eine 5-jährige oder zumindest über eine 4-jährige Mindest-Weiterbildungszeit.
An das Thema Weiterbildung dockte auch der Vizepräsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), Stefan Trapp aus Bremen, an. Er kritisierte massiv, dass an der Förderung von Weiterbildungsstellen in der Pädiatrie weiter gespart werde, während im Bereich der Allgemeinmedizin Weiterbildungsmittel für insgesamt 7.500 Stellen bereitstünden, die gar nicht alle ausgeschöpft würden. Trapp forderte daher die politisch Verantwortlichen auf, die Anzahl an Weiterbildungsstellen in der Pädiatrie so zu erhöhen, damit genügend Kinder- und Jugendärzte für die künftig ausscheidenden Pädiater aus der Babyboomer-Generation nachrücken könnten. Zehn Millionen Euro pro Jahr würden bereits ausreichen, um die dafür benötigten zusätzlichen Stellen zu bewilligen.
Zum anstehenden Primärarztsystem, das noch in diesem Jahr von der Bundesregierung laut Koalitionsvertrag zumindest auf den Weg gebracht werden soll, würdigte Trapp zunächst das Vorhaben der Bundesregierung, die Allgemeinmediziner und die Kinder- und Jugendärzte als Primärärzte anzuerkennen. Die Pädiatrie sei zudem genauso wie die hausarztzentrierte Versorgung in der Allgemeinmedizin eine Blaupause dafür, wie eine primärärztliche Steuerung im Gesamtsystem in Zukunft aussehen könnte, bekräftigte Trapp.
Reha: Tendenzen besorgniserregend
Thematisch besonders intensiv wurde bei der diesjährigen DGSPJ-Jahresklausur insbesondere über die Themen Hilfsmittelversorgung und Rehabilitation debattiert. Dr. Gerd Clausnitzer, Leiter der Rehaklinik für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in der Spessartklinik Bad Orb, problematisierte zunächst die viel zu langen Wartezeiten bis zur Bewilligung einer Sprach-Reha. Mitunter vergehe mehr als ein Jahr, bis die betroffenen Kinder und Jugendlichen als Folge der viel zu geringen Anzahl von Logopäden einen entsprechenden Rehaplatz finden würden. Das Spektrum der Reha-Anlässe hat sich laut Clausnitzer zudem in jüngster Zeit erheblich gewandelt. Während früher sehr häufig die Adipositas als eine primäre Rehaindikation galt, sind es heute verstärkt Angststörungen oder Depressionen im Kindes- und Jugendalter, die als Primärdiagnose vorkommen. Die Adipositas rücke bei diesen Kindern ins zweite Glied und sei bei vielen Kindern und Jugendlichen nur noch eine Begleiterscheinung. Durch die deutliche Zunahme an psychischen Erkrankungen oder psychosomatischen Entwicklungsstörungen werde sich künftig auch der Rehabedarf ändern, kündigte Clausnitzer an. Dies hänge auch mit den ambulanten Kinder-Reha-Angeboten zusammen, die derzeit zwar bundesweit noch keine große Rolle spielen, die aber künftig durchaus an Bedeutung gewinnen könnten, wenn weitere stationäre Reha-Einrichtungen für Kinder und Jugendliche abgebaut würden. Diese Tendenzen kritisiert auch die DGSPJ. Deren Präsident Volker Mall hält diesen Trend sogar für "äußerst besorgniserregend".
Weiterer Handlungsbedarf besteht für die DGSPJ zudem – trotz gesetzlicher Neuregelung – bei der Hilfsmittelverordnung, so das Fazit der längsten Debatte auf der Klausurtagung 2026. Zwar müssen die Krankenkassen bei Hilfsmittel-Anträgen insbesondere auch für Kinder und (junge) Menschen mit komplexen Behinderungen oder speziellen Versorgungsbedarfen jetzt nicht mehr automatisch prüfen, ob ein Hilfsmittel "erforderlich" ist, wenn es zuvor von einem Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) verordnet worden ist. In diesen Fällen gilt diese Verordnung als bindend. Die Krankenkassen dürfen dann nicht mehr – wie zuvor – diese Entscheidung nochmals durch den Medizinischen Dienst (MD) überprüfen lassen oder gar widerrufen – außer bei offensichtlich mangelnder Plausibilität.
Mit dieser Gesetzeserweiterung sollten bürokratische Barrieren beseitigt, das Vertrauen in die Fachkompetenz von Fachärzten aus der Sozialpädiatrie gesteigert und eine schnellere Hilfsmittelversorgung für Kinder und Erwachsene, die diese tatsächlich benötigen, sichergestellt werden. Um Zweifel von vornherein auszuräumen, werden die SPZ bei Hilfsmittelverordnungen für Kinder dazu angehalten, zur Begründung ein besonderes Formular "Qualifizierte Verordnung" (QVO) zu nutzen. Zudem ist von der DGSPJ ein Curriculum Hilfsmittelversorgung ausgearbeitet worden, das im April 2026 erstmalig zum Tragen kam.
Hilfsmittel-Neuregelungen greifen nicht
Haben nun all diese Maßnahmen zu Verbesserungen geführt? Alle Experten stimmten auf der Klausurtagung darin überein, dass sich trotz der Gesetzesänderung die Verordnungspraxis für die meisten befragten Eltern kaum oder gar nicht verbessert und für einen kleinen Teil sogar noch verschlechtert hat. Dies konnte mittlerweile auch durch Studienergebnisse untermauert werden.
Sogar die Bundestagsabgeordnete Emmi Zeulner (CSU) räumte in Berlin ein, dass die neue Hilfsmittelverordnung nicht so funktioniert, "wie wir uns das vorgestellt haben". Auch sie bekomme immer wieder zu hören, dass es immer wieder Ablehnungen gebe, obwohl die Verordnungen von einem Sozialpädiatrischen Zentrum ordnungsgemäß ausgestellt worden sind. Deswegen kündigte Dr. Mona Dreesmann als Leiterin der AG Hilfsmittel in der DGSPJ und Mitglied des Aktionsbündnisses bedarfsgerechte Hilfsmittelversorgung an, das Gesetz "nachschärfen" zu wollen, da ein Durchbruch hin zu einer besseren Regelung bisher ausgeblieben ist. Allerdings müssten die Bestimmungen dann auch so angepasst werden, dass die Kassen dabei mitziehen, da sie mit dem Totschlag-Argument "wirtschaftliche Indikation" letztlich immer am längeren Hebel sitzen. Dabei, so Dreesmann, sei es bereits heute so, dass die Sozialpädiater immer versuchten, das wirtschaftlichste Hilfsmittel zu verordnen. Doch auch Volker Mall räumte ein, dass bei den Verordnungen noch viel Luft nach oben sei, zumal eine "hochgradige Hilfsmittelversorgung definitiv Geld spart".
Am Ende gestand das Bundestagsmitglied Emmi Zeulner ein, dass bei vielen Politikern das Bewusstsein "schlichtweg fehlt", wie wichtig etwa Hilfsmittel für Kinder mit Behinderung sind. Dies ist laut Burkard Rodeck auch der entscheidende Grund dafür, dass die Politik sich zwar bei vielen auch Kinder betreffende Thematiken einig sei, vor der eindeutigen Umsetzung von Maßnahmen aber zurückschrecke, zumal die Kinderlobby im Bundestag nach wie vor unzureichend ist.
Zum Abschluss der Jahresklausur kündigte Präsident Volker Mall schließlich an, dass die DGSPJ künftig das wichtige Feld der Prävention deutlich weiter fassen möchte, als dies bisher der Fall war. Denn Prävention gehe weit über die bisher von der DGSPJ stark in den Fokus gerückte Schulgesundheits-Fachkraft hinaus. Das neue DGSPJ-Vorstandsmitglied Stefan Ehehalt stimmte mit Mall darin vollends überein. Beide nannten 3 Kriterien, die künftig für die DGSPJ bei der Prävention prioritär seien: wissenschaftliche Evidenz, die Verbesserung der Sozial- und Chancengerechtigkeit sowie die Chancenförderung insbesondere für sozial benachteiligte Familien.
Erschienen in: Kinderärztliche Praxis, 2026; 97 (3) Seite x-x
