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Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) sieht einen Grund für die zu geringen Impfraten in den Rabattverträgen der Krankenkassen. Diese schreiben Ärzten vor, welche Impfstoffe sie verwenden dürfen.
BVKJ-Präsident Dr. Thomas Fischbach kritisiert dabei, dass durch Rabattverträge zwischen Kassen und Herstellern Ärzte gezwungen werden, nur bestimmte Impfstoffe zu verwenden. Nutzen sie andere Impfstoffe, die sie im Rahmen ihrer Therapiefreiheit für angebrachter halten, droht ihnen ein Regress. Diese Vorauswahl an Impfstoffen führt zum Beispiel im Bereich Nordrhein dazu, dass von den 2 einsetzbaren Impfstoffen einer nicht für Kinder unter 5 Jahren zugelassen ist und der andere mit einer festen Kanüle versehen ist, die für kleine Kinder nicht geeignet ist. Kinder- und Jugendärzte könnten also daher Kleinkinder nicht mit den von den Kassen vorgesehenen Impfstoffen impfen.
Ärzte müssten vielmehr im Rahmen der Therapiefreiheit die Impfstoffe, bei denen es durchaus Unterschiede gibt, selbst auswählen können, fordert der BVKJ. Dazu müssten aber die Rabattverträge abgeschafft werden, die teilweise noch über 2020 hinaus laufen und die zudem zusätzlich noch Lieferengpässe verursachen.
Erschienen in: Kinderärztliche Praxis, 2018; 89 (1) Seite 10
